Ihr Hausarzt in Kirchheim unter Teck

Notdienst der KV

Nach dem Urteil des Sozialgerichtes zum Notdienst ist der Notdienst am Wochenende und Nachts vor dem Zusammenbruch.

Und auch für die Praxen bedeutet dies, das ganze Tage ausfallen, da der Arzt oder die Ärztin nach dem 12 Stunden Dienst über Nacht nicht weiter in der Praxis arbeiten können. Das heisst, dass Sie als Patient mit der Absage von Terminen beim Haus- und Facharzt rechnen müssen.

Was ist passiert? 

Das Sozialgericht hat geurteilt, dass ÄrztInnen im Notdienst sozialversicherungspflichtig sind. Dadurch steigen nun die Kosten beträchtlich und der Notdienst lohnt sich finanziell nicht mehr für die DienstärztInnen, die den niedergelassenen ÄrztInnen einen Großteil der Dienst abgenommen haben.

Alle niedergelassenen ÄrztInnen sind zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet. Alle das heisst auch Radiologen, Pathologen und Labormediziner, also ÄrztInnen, die oft noch nie einen Patienten behandelt haben. Die meisten ÄrztInnen konnten bislang an ÄrztInnen, die selbst meist keine eigene Praxis haben ihre Pflichtdienst abgeben. Nach diesem Urteil ist dies nun nicht mehr so einfach möglich. Dadurch müssen viele ÄrztInnen nun nach ihrer Arbeit in der Praxis weitere 12 Stunden durch die Nacht Notdienst im Fahrdienst oder in einer Notfallpraxis machen. Ausnahme sind praktisch nur die ersten 6 Wochen nach einer Entbindung. Dies ist auch nicht familienfreundlich und führt dazu, dass der dringend benötigte Nachwuchs für die Praxen weiter einbricht.

Der Notdienst musste aus diesen Gründen personell deutlich reduziert werden, wodurch in den Notfallpraxen nach Stunden des Wartens PatientInnen in die bereits überfüllten Notaufnahmen der Krankenhäuser weitergeleitet werden müssen. In weniger dringenden Fällen werden die PatientInnen sogar auf den nächsten Tag verwiesen, da die Notfallpraxen nun mit deutlich reduzierter ärztlicher Besetzung (oft nur noch 1 ÄrztInn pro Tag anstatt 4 bis 5 ÄrztInnen bisher) arbeiten müssen.

Im Mai 2023 machte der Bundesrat eine Initiative an das Arbeitsministerium, da diese Entwicklung erwartet worden war. Das Arbeitsministerium sah jedoch keinen Grund für eine Änderung der Gesetzte, da die niedergelassenen ÄrztInnen ja schließlich zum Dienst verpflichtet seien. 

Das Gesetz konnte jedoch zuvor einfach und kurzfristig geändert werden, da die NotärztInnen ebenfalls vor der gleichen Problematik standen und es hier keine Verpflichtung zum Dienst gibt. 

Wir niedergelassen Ärzte und Ärztinnen arbeiten gerne für unsere PatientInnen und haben diesen Beruf aus Überzeugung ergriffen!

Zunehmende bürokratische Überlastung, Regressgefahr für Medikamente, die wir zum Wohle unserer PatientInnen verordnen, Dienstverpflichtungen Tag und Nacht und am Wochenende, die nicht einmal konform mit dem Arbeitszeitgesetz sind (Selbstständige dürfen und sollen auch über 24 Stunden ohne Pause arbeiten) schränken uns aber zunehmend ein. Junge KollegInnen werden hierdurch zunehmend von dem eigentlich schönen Beruf des niedergelassenen Arztes abgeschreckt. Und das ist eine ernst zunehmende Bedrohung für die Versorgung unserer PatientInnen.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/146871/Urteil-zu-Poolaerzten-sorgt-weiter-fuer-Probleme-in-der-Versorgung

Akademische Lehrpraxis